Familiennachzug
Rechtsratgeber
GrundlageNachzugsvoraussetzungen für Familienangehörige von in der Schweiz aufenthaltsberechtigte EU/EFTA-Bürger
Ein EU/EFTA-Bürger mit einem Aufenthaltsrecht in der Schweiz kann seine Familienangehörigen aus dem Ausland nachziehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Möchte ein EU/EFTA-Bürger mit einem Aufenthaltsrecht in der Schweiz (L-, B-, oder C-Ausweis) einen Familienangehörigen aus dem Ausland (EU/EFTA oder Drittstaat) in die Schweiz holen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: