Militärstrafverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageNicht ins Militär eingerückt - was droht Ihnen?
Wenn Sie unentschuldigt und ohne Bewilligung nicht ins Militär einrücken, müssen Sie mit einer strafrechtlichen Verurteilung rechnen.
Rücken Sie unentschuldigt und ohne Bewilligung der Militärbehörde für eine Dienstverschiebung nicht in die RS oder einen WK ein, so hat dies normalerweise die Einleitung eines militärischen Strafverfahrens (Voruntersuchung) zur Folge.