Militär

Militärstrafverfahren

Für die Armee und das Grenzwachtkorps gilt das Militärstrafrecht. Grundsätzlich können aber auch Personen, die mit dem Militär nichts zu tun haben, durch die Militärjustiz beurteilt werden, so etwa im Zusammenhang mit der Verletzung militärischer Geheimnisse. Das Militärstrafverfahren wird durch einen Befehl des Bataillons-/Abteilungskommandanten bzw. Kurskommandanten und bei ausserdienstlichen Delikten sowie Völkerrechtsverletzungen durch den Oberauditor in Gang gesetzt.