Die Formationen sind für das ihnen übergebene Armeematerial verantwortlich. Die Armee kann von ihnen bei Verlust und Schäden am Material Schadenersatz verlangen, wenn der Verantwortliche nicht ausfindig gemacht werden kann. Will sich die Einheit von der Haftung befreien, muss sie beweisen, dass keinen ihrer Angehörigen ein Verschulden trifft.