Opferhilfe
Rechtsratgeber
GrundlageFinanzielle Hilfe für Opfer von Straftaten
Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf Schadenersatz und Genugtuung. Es gelten aber Höchstbeiträge – und eine zeitliche Limite.
Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf Übernahme des Schadens bzw. der entstandenen Kosten, die sie durch die Straftat erlitten haben. Voraussetzung für eine solche Entschädigung ist, dass ihr anrechenbares Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.