Bisher konnten praktisch nur Übertretungen im Strassenverkehr im einfachen, raschen und für die betroffene Person kostengünstigen Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden. Dieses Schnellverfahren hat sich bewährt. Deshalb hat das Parlament das Ordnungsbussenrecht revidiert und damit die Grundlage geschaffen, so dass seit dem 1. Januar 2020 auch Übertretungen aus anderen Rechtsbereichen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.