Strafprozess
Rechtsratgeber
GrundlageOrdnungsbussen ausserhalb des Strassenverkehrs
Das Ordnungsbussenverfahren hat sich im Strassenverkehr bewährt. Deshalb können seit dem 1. Januar 2020 auch Übertretungen aus anderen Rechtsbereichen in diesem Schnellverfahren geahndet werden.
Bisher konnten praktisch nur Übertretungen im Strassenverkehr im einfachen, raschen und für die betroffene Person kostengünstigen Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden. Dieses Schnellverfahren hat sich bewährt. Deshalb hat das Parlament das Ordnungsbussenrecht revidiert und damit die Grundlage geschaffen, so dass seit dem 1. Januar 2020 auch Übertretungen aus anderen Rechtsbereichen im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.