Der Bundesrat bestimmt mit der Bussenliste, welche Verkehrsbussen für welche Übertretungen im einfachen, raschen und für die betroffene Person kostengünstigen Ordnungsbussenverfahren abgewickelt werden. Dabei haben die Behörden keinen Ermessensspielraum; das Schnellverfahren ist obligatorisch, sofern der betreffende Übertretungstatbestand in der Bussenliste aufgeführt ist. Im Übrigen beträgt die Ordnungsbusse maximal CHF 300.