Nicht alle abgeschlossenen Strafuntersuchungen landen überhaupt vor Gericht. Wenn die beschuldigte Person die gegen sie gerichteten Vorwürfe anerkennt oder wenn diese anderweitig genügend geklärt sind, kann die Staatsanwaltschaft als Strafgericht amten: Anstatt beim Gericht Anklage zu erheben, spricht sie in Form eines Strafbefehls gleich selbst die Strafe aus.