BGE 6B_1114/2018 vom 29.01.2020: Die Strafbehörden des Kantons Zürich verurteilten einen Mann wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe, weil er – nebst einer ehrverletzenden Mail an eine Drittperson – unter Facebook-Beiträge anderer, in denen derselben Person rechtes, "braunes" sowie antisemitisches Gedankengut vorgeworfen wurde, eine "Gefällt mir"- oder "Teilen"-Markierung gesetzt hatte. Der Verurteilte beschwerte sich dagegen beim Bundesgericht – ohne Erfolg: Das Drücken des "Gefällt mir"- oder "Teilen"-Buttons auf einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird.