Bundesgerichtsentscheid zur Ehrverletzung durch das «Liken» oder Teilen eines Facebook-Beitrags
Mit dem Drücken des «Gefällt mir»- oder «Teilen»-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann man sich strafbar machen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird.
BGE 6B_1114/2018 vom 29.01.2020: Die Strafbehörden des Kantons Zürich verurteilten einen Mann wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe, weil er – nebst einer ehrverletzenden Mail an eine Drittperson – unter Facebook-Beiträge anderer, in denen derselben Person rechtes, «braunes» sowie antisemitisches Gedankengut vorgeworfen wurde, eine «Gefällt mir»- oder «Teilen»-Markierung gesetzt hatte. Der Verurteilte beschwerte sich dagegen beim Bundesgericht – ohne Erfolg: Das Drücken des «Gefällt mir»- oder «Teilen»-Buttons auf einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird.