Die Geldstrafe droht bei Vergehen wie beispielsweise Hausfriedensbruch; sie hat grundsätzlich Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen angeordnet. Deren Höhe bestimmt die Strafbehörde nach den persönlichen – und insbesondere nach den finanziellen – Verhältnissen des Täters, und zwar zwischen CHF 30 und 3’000. Dabei können maximal 180 Tagessätze ausgesprochen werden, so dass die Geldstrafe theoretisch CHF 540’000 betragen kann. In Härtefällen ist ein bis auf CHF 10 reduzierter Tagessatz möglich.