«Das ist doch Nötigung!» Diese Aussage taucht im Beratungsalltag häufig auf. Doch wann liegt im strafrechtlichen Sinne wirklich eine Nötigung vor? Gemäss Artikel 181 Strafgesetzbuch (StGB) ist das der Fall, wenn der Täter das Opfer «…durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfähigkeit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden».