Damit sich jemand mit seinem Verhalten – etwa wegen einer Körperverletzung – strafbar macht, muss nicht nur ein Straftatbestand erfüllt sein, sondern der Täter muss überhaupt schuldfähig sein: Er muss gemäss dem Wortlaut des Strafgesetzbuches (StGB) fähig sein, «...das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln».