Straftaten
Rechtsratgeber
GrundlageWann mache ich mich strafbar?
Um sich strafbar zu machen, müssen Sie objektiv und subjektiv gegen eine gesetzliche Strafnorm verstossen. Selbst wenn Sie nicht strafbar sind, können Sie haftpflichtig sein.
Das Rechtsstaatsprinzip «nulla poena sine lege» (keine Strafe ohne Gesetz) hat im Strafverfahren eine zentrale Bedeutung: Damit Sie sich strafbar machen, müssen Sie durch Ihr Tun, Unterlassen oder Dulden gegen eine gesetzliche Strafnorm verstossen bzw. einen Straftatbestand – wie etwa der Diebstahl oder die Tätlichkeit – erfüllen.