Das Rechtsstaatsprinzip «nulla poena sine lege» (keine Strafe ohne Gesetz) hat im Strafverfahren eine zentrale Bedeutung: Damit Sie sich strafbar machen, müssen Sie durch Ihr Tun, Unterlassen oder Dulden gegen eine gesetzliche Strafnorm verstossen bzw. einen Straftatbestand – wie etwa der Diebstahl oder die Tätlichkeit – erfüllen.