Wer durch sein Tun, Unterlassen oder Dulden gegen eine gesetzliche Strafnorm verstösst bzw. einen Straftatbestand – wie etwa die Körperverletzung – erfüllt, macht sich strafbar. Es sei denn, er kann sich auf einen Rechtfertigungsgrund berufen. Der wichtigste Rechtfertigungsgrund – nebst der Einwilligung (z.B. bei Operationen) – ist die Notwehr.