Strafuntersuchung
Rechtsratgeber
GrundlageAngehörige in der Strafuntersuchung
Ehepartner und Eltern von volljährigen Kindern sind in der Regel nicht Partei des Strafverfahrens. Dementsprechend haben sie keine Verfahrensrechte. Doch auch die Strafbehörden haben keinen Freipass.
Viele Angehörige von Personen, die in eine Strafuntersuchung involviert sind oder sich sogar in Untersuchungshaft befinden (vor allem Ehepartner oder Eltern von volljährigen Kindern), können nicht verstehen, dass ihnen die Strafbehörden nur wenige Informationen geben und keinen Kontakt zu ihren Liebsten gewähren.