Seit dem 1. Januar 2011 gilt die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO). Seither gibt es im Strafverfahren keine Untersuchungsrichterinnen bzw. Untersuchungsrichter mehr. Die Staatsanwaltschaft ist Leiterin des Vorverfahrens, steht also dem polizeilichen Ermittlungsverfahren vor, führt die Untersuchung, erhebt die Anklage und vertritt diese vor den Strafgerichten.