Strafuntersuchung
Rechtsratgeber
GrundlageUntersuchungshaft
Möchte die Staatsanwaltschaft eine von der Polizei verhaftete Person in U-Haft versetzen, muss sie einen dringenden Tatverdacht sowie einen Haftgrund geltend machen können.
Die Polizei darf eine verhaftete Person maximal 24 Stunden festhalten. Danach muss sie diese entlassen oder zur Anordnung von Untersuchungshaft (U-Haft) der Staatsanwaltschaft zuführen. Damit die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt die festgenommene Person in U-Haft versetzen kann, braucht es – neben dem dringenden Tatverdacht – einen Haftgrund.