Vereinsauflösung
Rechtsratgeber
GrundlageVereinsauflösung: Wohin mit dem Restvermögen?
Regelt der Verein nicht, was mit seinem Vermögen im Falle einer Auflösung geschehen soll, fällt das Geld an das Gemeinwesen.
Das Selbstbestimmungsrecht der Vereine geht über die Auflösung hinaus. Das heisst: Sie können in ihren Statuten vorgängig selbst darüber entscheiden, was mit ihrem Vereinsvermögen, das nach der Liquidation übrig bleibt, geschehen bzw. wem es zukommen soll.