Staat

Vereine

Für Juristen ist der Verein eine personenbezogene Körperschaft zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Zwecke, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben kann und für deren Verbindlichkeiten - vorbehältlich einer anderen statutarischen Regelung - ausschliesslich das Vereinsvermögen haftet. Für juristische Laien bietet der Verein ganz einfach eine Plattform, um mit anderen Menschen ein bestimmtes Ziel zu erreichen, sich für ein gemeinsames Projekt einzusetzen oder Geselligkeit in vertrauter Runde zu erleben. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Verein gründen - und wie Sie ihn danach organisieren.