Verwarnungen, Warnungsentzüge sowie vorsorgliche Sicherungsentzüge landen im Administrativmassnahmen-Register innerhalb des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ). Dasselbe geschieht auch mit Fahrverboten, angeordneten Auflagen sowie medizinischen und verkehrspsychologischen Gutachten (Fahreignungsabklärung).