Die Entzugsbehörden werden meistens erst dann informiert, wenn es bereits zu spät ist – insbesondere nach Verkehrsunfällen. Allenfalls ergibt eine ärztliche Kontrolluntersuchung – die bei älteren Personen ab dem 75. Altersjahr obligatorisch ist –, dass die Fahreignung nicht mehr gegeben ist. Ansonsten herrscht bei den Ämtern aber ein eigentlicher Informationsnotstand.