BGE 1C_538/2014 vom 09.06.15: Um 64 km/h hatte ein im Kanton Zug wohnhafter Autofahrer in Deutschland auf der Autobahn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h überschritten. Die Behörden vor Ort bestraften ihn mit einer Busse und belegten ihn mit einem Fahrverbot von 2 Monaten. Daraufhin verfügte das zuständige Strassenverkehrsamt in der Schweiz einen 2-monatigen Führerausweisentzug. Der Fahrzeuglenker war damit nicht einverstanden; er zog bis vor Bundesgericht und verlangte einen Ausweisentzug von lediglich einem Monat. Das Bundesgericht gab ihm Recht: Gemäss Strassenverkehrsgesetz wird der Führerausweis nach einer Widerhandlung im Ausland auch in der Schweiz entzogen, wenn im Ausland ein Fahrverbot verfügt wurde und die Widerhandlung als mittelschwer oder schwer zu qualifizieren ist. Diese Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall zwar erfüllt, der Entzug dürfe jedoch nicht zu einer doppelten Sanktionierung führen. Weil der Lenker in Deutschland regelmässig unterwegs sei, treffe ihn das dortige Fahrverbot, weshalb ein 1-monatiger Entzug in der Schweiz genüge.