Administrativverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageFahrverbot im Ausland
Wer im Ausland ein Fahrverbot kassiert, muss mit einem zusätzlichen Ausweisentzug für die Schweizer Strassen rechnen.
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) schreibt ausdrücklich vor, dass die kantonalen Strassenverkehrsämter nach einer Widerhandlung im Ausland den Lernfahr- oder den Führerausweis entziehen müssen, wenn eine ausländische Behörde ein Fahrverbot verfügt hat und es sich beim Verkehrsdelikt mindestens um eine mittelschwere oder sogar eine schwere Widerhandlung handelt.