Für Privatgrund ist die Polizei nicht zuständig. Deshalb müssen Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Grundstücks selbst entscheiden, ob sie illegal parkierte Autos abschleppen lassen wollen. Die Rechtslage zum Abschleppen auf Privatgrund ist aber umstritten; es gibt einige Juristen, welche die Meinung vertreten, Autos von Parksündern dürften sofort abgeschleppt werden, selbst wenn sie nicht stören würden. Sie stützen sich dabei auf den Besitzesschutz (ZGB 926) ab, der ein sofortiges Vorgehen verlangt.