Bundesgerichtsentscheide zur Bestrafung und Umtriebsentschädigung wegen Missachtung eines amtlichen Verbots
Wer die Verzeigung von Parksündern davon abhängig macht, dass eine Umtriebsentschädigung bezahlt wird, macht sich nicht strafbar, wenn die Höhe der «privaten Busse» angemessen ist.