Der Löwenanteil der Verkehrsbussen wird über das Ordnungsbussenverfahren erhoben. Dieses Schnellverfahren kommt bei "harmlosen" Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften zum Zug. Es hat den Vorteil, dass die Gebüssten keine Verfahrenskosten bezahlen müssen; sie bezahlen die Busse und damit hat es sich. Dafür verzichten sie weitgehend auf ihre Verfahrensrechte; insbesondere erhalten sie keine Gelegenheit, zum Vorfall Stellung zu nehmen.
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