Trudelt bei Ihnen lange nach den Ferien aus dem Ausland eine Verkehrsbusse ein, sollten Sie diese ernst nehmen: Aufgrund eines europäischen Übereinkommens dürfen die ausländischen Behörden Bussen wegen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften – z.B. Falschparkieren oder Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit – direkt per Post an die betroffenen Personen in der Schweiz zustellen. Diese direkte Zustellung von Bussen ist in Europa mittlerweile zum Standard geworden.