Ordnungsbussen für Verkehrsdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageVerkehrsbussen aus dem Ausland
Erhalten Sie nach den Ferien eine Verkehrsbusse aus dem Ausland, sollten Sie diese ernst nehmen. Je nach Land kann die Busse hier vollstreckt werden – oder Sie riskieren Ärger bei der nächsten Reise.
Trudelt bei Ihnen lange nach den Ferien aus dem Ausland eine Verkehrsbusse ein, sollten Sie diese ernst nehmen: Aufgrund eines europäischen Übereinkommens dürfen die ausländischen Behörden Bussen wegen Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsvorschriften – z.B. Falschparkieren oder Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit – direkt per Post an die betroffenen Personen in der Schweiz zustellen. Diese direkte Zustellung von Bussen ist in Europa mittlerweile zum Standard geworden.