Damit es zu einer Strafuntersuchung kommt, müssen die zuständigen Behörden erst einmal erfahren, dass eine Straftat vorgefallen ist. Hauptlieferant solcher Meldungen ist die Polizei. Aber auch alle anderen Beamten oder Behörden sind verpflichtet, gewisse strafbare Handlungen, die sie während ihrer Amtstätigkeit wahrnehmen, den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Bei den Strassenverkehrsdelikten handelt es sich um solche Offizialdelikte; sie werden also von Amtes wegen verfolgt.