Verkehrsdelikte sind Offizialdelikte und werden deshalb von Amtes wegen verfolgt. Deshalb sind Strafanzeigen nach Verkehrsunfällen überflüssig, wenn die Polizei beigezogen wurde. Für die anderen Fälle gibt es eine einfache Regel: Wollen Sie, dass jemand für sein Verhalten bestraft wird, können Sie Strafanzeige erstatten. Beispiel: Wenn Sie auf der Autobahn einen anderen Lenker beim Rechtsüberholen beobachtet haben, können Sie sich die Autonummer merken und damit zur Polizei gehen.