Verkehrsdelikte anzeigen
Rechtsratgeber
GrundlageRaser und Verkehrsrowdys anzeigen oder nicht?
Zwar hat jede Privatperson das Recht, Strafanzeige zu erstatten. Doch diesen Schritt sollten Sie sich gut überlegen, denn bei Verkehrsdelikten können Sie die Anzeige nicht mehr zurückziehen.
Verkehrsdelikte sind Offizialdelikte und werden deshalb von Amtes wegen verfolgt. Deshalb sind Strafanzeigen nach Verkehrsunfällen überflüssig, wenn die Polizei beigezogen wurde. Für die anderen Fälle gibt es eine einfache Regel: Wollen Sie, dass jemand für sein Verhalten bestraft wird, können Sie Strafanzeige erstatten. Beispiel: Wenn Sie auf der Autobahn einen anderen Lenker beim Rechtsüberholen beobachtet haben, können Sie sich die Autonummer merken und damit zur Polizei gehen.