Verkehrsdelikte anzeigen
Rechtsratgeber
GrundlageStrafantrag nach Verkehrsunfall
Bei Verkehrsunfällen werden gewisse Straftaten wie z.B. die einfache Körperverletzung erst dann verfolgt, wenn die geschädigte Person einen Strafantrag gestellt hat.
Gewisse Straftaten sind Antragsdelikte und werden nur verfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Bei den Verkehrsunfällen geht es dabei meist um Verletzungen, die nicht so schwerwiegend sind, dass sie von der Polizei angezeigt werden müssten – z.B. Knochenbrüche oder Schnittwunden. Die verletzte Person entscheidet selbst, ob der Unfallverursacher nicht nur für die Strassenverkehrsdelikte, sondern auch noch wegen einfacher Körperverletzung bestraft werden soll.