Gewisse Straftaten sind Antragsdelikte und werden nur verfolgt, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt. Bei den Verkehrsunfällen geht es dabei meist um Verletzungen, die nicht so schwerwiegend sind, dass sie von der Polizei angezeigt werden müssten – z.B. Knochenbrüche oder Schnittwunden. Die verletzte Person entscheidet selbst, ob der Unfallverursacher nicht nur für die Strassenverkehrsdelikte, sondern auch noch wegen einfacher Körperverletzung bestraft werden soll.