BGE 6B_1031/2015 vom 01.06.2016: Ein Garagist wollte bei einem «Ferrari 430» das von ihm neu eingebaute Bremssystem testen. Zu diesem Zweck führte er auf der Autobahn insgesamt 32 Bremsungen durch: Konkret fuhr er auf der Normalspur bei schwachem Verkehr und guten Sichtverhältnissen. Dort bremste er auf einer Strecke von gut 10 Kilometern je 16-mal von 80 km/h bzw. 120 km/h auf 20 km/h ab. Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 150. Gegen diese Verurteilung wehrte sich der Garagist bis vor Bundesgericht, jedoch ohne Erfolg: Es erscheine naheliegend, dass sein Verhalten – trotz des geringen Verkehrsaufkommens – andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet habe. Zudem nenne der Garagist mit der Miete einer privaten Teststrecke oder eines Flughafengeländes in seiner Beschwerdefrist gleich selbst rechtskonforme Alternativen.