Bussen, Geld- und Freiheitsstrafen für Verkehrsdelikte
Rechtsratgeber
GrundlageGeldstrafe für Verkehrsdelikte
Die Geldstrafe ersetzt quasi die frühere Haftstrafe und droht bei gröberen Vergehen gegen die Strassenverkehrsvorschriften. Sie hat Vorrang gegenüber der Freiheitsstrafe.
Die Geldstrafe ist nicht dasselbe wie die Busse für Übertretungen, sondern sie ersetzt quasi die frühere Haftstrafe. Die Geldstrafe droht bei gröberen Vergehen gegen die Strassenverkehrsvorschriften – also z.B. 0,8 Promille Alkohol im Blut bzw. 0,4 Milligramm/Liter im Atem (FiaZ) oder innerorts 25 km/h zu schnell unterwegs.