Alkohol am Steuer
Rechtsratgeber
GrundlageAlkoholverbot für bestimmte Personengruppen
Nicht jeder Lenker darf sich ein Feierabendbier genehmigen. Für bestimmte Personengruppen am Steuer gilt faktisch ein Alkoholverbot.
Nicht jeder Lenker darf sich ein Feierabendbier genehmigen, denn der Alkoholgrenzwert gilt nicht absolut. Folgende Personengruppen am Steuer eines Motorfahrzeugs dürfen nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol im Blut bzw. – bei einer Atemalkoholprobe – nicht mehr als 0,05 Milligramm/Liter Atemalkohol haben: