Nicht jeder Lenker darf sich ein Feierabendbier genehmigen, denn der Alkoholgrenzwert gilt nicht absolut. Folgende Personengruppen am Steuer eines Motorfahrzeugs dürfen nicht mehr als 0,1 Promille Alkohol im Blut bzw. – bei einer Atemalkoholprobe – nicht mehr als 0,05 Milligramm/Liter Atemalkohol haben: