Viele Verkehrsteilnehmer glauben, dass sie vor Strafe und Ausweisentzug wegen Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) auf jeden Fall sicher seien, wenn sie weniger als 0,5 Promille bzw. 0,25 Milligramm/Liter intus hätten; man könne sich sozusagen an diesen Grenzwert «herantrinken». Diese Ansicht ist falsch.