Alkohol am Steuer
Rechtsratgeber
GrundlageFiaZ trotz tiefer Alkoholkonzentration?
Es ist möglich, dass Sie bereits als fahrunfähig gelten, obwohl Sie weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut bzw. weniger als 0,25 Milligramm/Liter Alkohol in der Atemluft haben.
Viele Verkehrsteilnehmer glauben, dass sie vor Strafe und Ausweisentzug wegen Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) auf jeden Fall sicher seien, wenn sie weniger als 0,5 Promille bzw. 0,25 Milligramm/Liter intus hätten; man könne sich sozusagen an diesen Grenzwert «herantrinken». Diese Ansicht ist falsch.