Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Rechtsratgeber
GrundlageEinladung zur MFK
Passt Ihnen der vorgeschlagene Prüfungstermin nicht, sollten Sie sich sofort ans Strassenverkehrsamt wenden. Auf keinen Fall sollten Sie der Fahrzeugkontrolle unentschuldigt fern bleiben.
Das Strassenverkehrsamt stellt Ihnen mehrere Wochen vor dem Prüfungstermin die Einladung für die periodische Motorfahrzeugkontrolle (MFK) zu. In diesem Zeitpunkt müssen Sie sich als Halterin oder Halter entscheiden, ob Sie den Wagen nochmals zurechtmachen oder verschrotten lassen wollen.