Begehen Sie innerhalb der Probezeit eine zweite mittelschwere oder schwere Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsrecht, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis auf Probe annulliert – und zwar auch dann, wenn der Ausweis inzwischen unbefristet erteilt worden ist. Mit der Annullierung muss dieser – und allfällig vorhandene Lernfahrausweise – eingezogen werden. Das heisst: Sie müssen nochmals ganz von vorne anfangen.