Was ist zu tun, wenn die Person, der ein Schaden entstanden ist, noch gar nichts weiss von ihrem Glück, weil sie nicht anwesend ist? Nach dem Wortlaut des Gesetzes muss der Unfallverursacher sie sofort benachrichtigen und dabei Namen und Adresse angeben. Ist das nicht möglich, hat er unverzüglich die Polizei anzurufen. Das heisst: Sie können nicht frei entscheiden, wann Sie sich beim Geschädigten melden wollen – sofort heisst sofort.