Auch wenn bloss Blechschaden entstanden ist, müssen Sie sofort anhalten und aussteigen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation und sichern Sie - wenn nötig - die Unfallstelle ab. Die Meldung an die Polizei ist nicht obligatorisch. Es reicht, wenn Sie dem Lenker, dessen Fahrzeug beschädigt worden ist, Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihren Versicherer bekannt geben. Danach können Sie gemeinsam das europäische Unfallprotokoll ausfüllen.