Verkehrsunfälle mit Blechschaden
Rechtsratgeber
GrundlageVerkehrsunfall im Ausland - wie vorgehen?
Rufen Sie bei einem Verkehrsunfall im Ausland die Polizei – oder füllen Sie wenigstens das Unfallprotokoll aus.
Sind Sie im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollten Sie die Polizei rufen oder wenigstens das europäische Unfallprotokoll ausfüllen. Dieses Protokoll ist europaweit standardisiert, so dass Sie auch ein fremdsprachiges Exemplar anhand Ihres eigenen problemlos übersetzen können. Bei Verständigungsproblemen oder Unsicherheiten sollten Sie die Polizei rufen.