Inline-Skates, Rollschuhe, Skate- und Kickboards sowie Mini-Trottinette, aber auch Rollstühle und Kinderräder - also Velos, mit denen Kindern im vorschulpflichtigen Alter herumfahren - gelten als fahrzeugähnliche Geräte (fäG). Normale Fahrräder und Invalidenfahrstühle sind dagegen keine fäG. Hier erfahren Sie, welche (Spiel-)Regeln Sie mit einem fäG beachten müssen.