Blader und Skater
Rechtsratgeber
GrundlageSpielregeln für Kick- und Skateboards
Zum Spielen dürfen fahrzeugähnliche Geräte (fäG) nur an wenigen Orten verwendet werden.
Fahrzeugähnliche Geräte (fäG) wie Inline-Skates, Kick- und Skateboards können nicht nur als Verkehrsmittel für den Alltag (z.B. auf dem Arbeits- oder Schulweg) eingesetzt werden, sie eignen sich auch für Spiele und ähnliche Tätigkeiten – wie etwa Streethockey oder Parcours –, die auf einer begrenzten Fläche stattfinden.