Blader und Skater
Rechtsratgeber
GrundlageVerkehrsregeln beim Bladen und Skaten
Wer ein fahrzeugähnliches Gerät (fäG) wie etwa ein Skateboard als Verkehrsmittel einsetzt, sollte die geltenden Verkehrsregeln kennen.
Für die Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) wie Inline-Skates, Kick- und Skateboards gelten dieselben Regeln wie für die Fussgänger. Insbesondere haben sie auf dem Zebrastreifen sowie in Tempo-30-, Begegnungs- und Fussgängerzonen gegenüber den Fahrzeugen den Vortritt. Treffen sie allerdings auf Fussgänger, so sind Letztere vortrittsberechtigt.