Für die Benützer von fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) wie Inline-Skates, Kick- und Skateboards gelten dieselben Regeln wie für die Fussgänger. Insbesondere haben sie auf dem Zebrastreifen sowie in Tempo-30-, Begegnungs- und Fussgängerzonen gegenüber den Fahrzeugen den Vortritt. Treffen sie allerdings auf Fussgänger, so sind Letztere vortrittsberechtigt.