Klar ist: Wo Über- oder Unterführungen vorhanden sind, müssen Fussgänger diese benützen. Dasselbe gilt für Fussgängerstreifen: Wer nicht weiter als 50 Meter weit weg ist, muss die Strasse auf den gelben Streifen überqueren – sonst droht eine Ordnungsbusse von CHF 10. Auf dem Zebrastreifen sind die Fussgänger vortrittsberechtigt.