Viele wissen nicht, dass man auch bei Verfehlungen auf dem Velo mit Konsequenzen rechnen muss. Das Strassenverkehrsamt kann nämlich einem Velofahrer, der den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand (FiaZ) gefahren ist, das Radfahren untersagen. Bei einer Velofahrt mit 0,8 Promille Alkohol im Blut bzw. 0,4 Milligramm/Liter Atemalkohol oder unter Drogeneinfluss ist das Velofahrverbot obligatorisch.