Die Voraussetzungen des Ausweisentzugs sind für Motorradfahrer dieselben wie für Automobilisten. Zudem wirkt sich der Entzug bezüglich einer bestimmten Kategorie auf alle Kategorien und Unterkategorien aus. Das heisst: Töffrowdies dürfen ohne Ausweis nicht einmal mehr mit dem Scooter des Sohns herumkurven, geschweige denn mit dem Auto der Ehefrau. Das gilt nur dann nicht, wenn der Sicherungsentzug aus medizinischen Gründen für eine bestimmte Kategorie oder Unterkategorie verfügt werden musste.