BGE 6B_1112/2018 vom 25.09.2019: Ein Motorradfahrer befuhr mit seinem Töff fünfmal nacheinander einen kurvenreichen Strassenabschnitt in einem Wald, der unter Lenkern sehr beliebt ist, weil er eine «gewisse Rennatmosphäre» entstehen lässt. Er benützte für diese «Übungsfahrten» bewusst tiefe Gänge und war deshalb mit hoher Motordrehzahl unterwegs, weshalb er erhebliche Lärmimmissionen verursachte. Die Aargauer Justizbehörden sprachen ihn deshalb der mehrfachen einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig (begangen durch fortgesetztes unnötiges Herumfahren und Verursachen von unnötigem Lärm durch hohe Motordrehzahl beim Fahren in niedrigen Gängen) und auferlegten ihm eine Busse von CHF 300. Das Bundesgericht bestätigt dieses Verdikt: Indem der Motorradfahrer mehrmals in kurzen Abständen und mit hoher Drehzahl in niedrigen Gängen durch den Wald gefahren sei, habe er vermeidbaren Lärm verursacht. Dass der Wald nicht speziell als Erholungsgebiet signalisiert sei, spiele dabei keine Rolle.