Die Taggelder der Invalidenversicherung werden während Eingliederungsmassnahmen wie Arbeitstraining, Umschulung oder länger dauerndes Gebrauchstraining von Hilfsmitteln ausgerichtet. Auch bei länger dauernden Abklärungen, wie z.B. eine Begutachtung, kann ein Anspruch auf ein Taggeld bestehen. Dieses soll den Lebensunterhalt der Betroffenen und deren Angehörigen finanzieren.