Eingliederungsmassnahmen der IV
Rechtsratgeber
GrundlageTaggelder der Invalidenversicherung
Die IV kann während Eingliederungsmassnahmen und Wartezeiten Taggelder bezahlen und Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernehmen.
Die Taggelder der Invalidenversicherung werden während Eingliederungsmassnahmen wie Arbeitstraining, Umschulung oder länger dauerndes Gebrauchstraining von Hilfsmitteln ausgerichtet. Auch bei länger dauernden Abklärungen, wie z. B. einer Begutachtung, kann ein Anspruch auf ein Taggeld bestehen. Dieses soll den Lebensunterhalt der Betroffenen und deren Angehörigen finanzieren.