Meldet sich eine arbeitsunfähige versicherte Person bei der IV-Stelle, wird diese zuerst umfangreiche Abklärungen vornehmen. Ziel ist herauszufinden, in welchem Mass diese erwerbsunfähig istund ob allenfalls mit geeigneten Massnahmen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen kann. Die IV kann zu diesem Zweck Akten und Informationen von verschiedenen Stellen einholen: vom Arzt, dem Arbeitgeber, vom IV-Berufsberater oder von bisher involvierten Versicherungen. Auch weitere Abklärungen sind möglich, zum Beispiel berufliche oder medizinische, die durchaus auch länger andauern können. Die Kosten für die Abklärungsmassnahmen trägt die Invalidenversicherung.