Meldet sich eine arbeitsunfähige Versicherte bei der IV-Stelle, wird diese zuerst umfangreiche Abklärungen vornehmen. Ziel ist herauszufinden, in welchem Mass Sie erwerbsunfähig sind und ob allenfalls mit geeigneten Massnahmen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen kann. Die IV kann zu diesem Zweck Akten und Informationen von verschiedenen Stellen einholen: Von Ihrem Arzt, dem Arbeitgeber, vom IV-Berufsberater oder von bisher involvierten Versicherungen. Auch weitere Abklärungen sind möglich, zum Beispiel berufliche oder medizinische, die durchaus auch länger andauern können. Die Kosten für die Abklärungsmassnahmen trägt die Invalidenversicherung.