IV-Rente
Rechtsratgeber
GrundlageIV: Arbeitsunfähig nach einem Unfall
Ist Ihre Invalidität die Folgen eines Unfalles, erhalten Sie unter Umständen auch eine Invalidenrente der Unfallversicherung.
Wenn die Invalidität auf einen Unfall zurückzuführen ist, zahlt zur IV auch die Unfallversicherung eine Unfallrente – sofern der oder die Betroffene bei der obligatorischen Unfallversicherung versichert ist.