Angestellte, die bei einem Arbeitgeber ein jährliches Einkommen von mindestens CHF 22’050 (Stand 2024) erzielen, sind zwingend bei einer Pensionskasse (PK) versichert. Dabei richten Pensionskassen nicht nur Alters-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten aus. Sie erbringen im Falle von Invalidität auch IV-Renten.