IV-Rente
Rechtsratgeber
GrundlageIV-Rente der Pensionskasse
Ist die invalide Person einer Pensionskasse angeschlossen, richtet auch diese allenfalls eine Invaliditätsrente aus.
Angestellte, die bei einem Arbeitgeber ein jährliches Einkommen von mindestens CHF 22’680 (Stand 2025) erzielen, sind zwingend bei einer Pensionskasse (PK) versichert. Dabei richten Pensionskassen nicht nur Alters-, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten aus. Sie erbringen im Falle von Invalidität auch IV-Renten.